Diskriminierung
Bei Diskriminierung handelt es sich um herabsetzende Verhaltensweisen gegenüber anderen Menschen oder deren ungleiche Behandlung wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder Volksgruppe, wegen des Geschlechts, des Alters, der politischen und religiösen Überzeugungen, der sexuellen Identität oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
So lange die Menschheit besteht, hat es Diskriminierung wohl immer gegeben. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts begann man damit, Diskriminierungsverbote in Verfassungen und internationale Abkommen aufzunehmen, beginnend mit dem Versailler Friedensvertrag von 1919. Das deutsche Grundgesetz legt im Artikel 3 fest, dass niemand wegen seines Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat oder Herkunft, des Glaubens, seiner politischen und religiösen Anschauungen oder wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Außerdem regelt Artikel 33 die Gleichstellung aller deutscher Staatsbürger, d.h., dass jeder Deutsche die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten hat. Vorgaben der EU legen seit dem Jahr 2004 fest, dass jeder Mitgliedsstaat ein Gesetz verabschieden muss, das Diskriminierung verbietet und den Opfern der Benachteiligung eine Möglichkeit gibt, gerichtlich gegen Ungleichbehandlungen vorzugehen. Nach großen Diskussionen wurde dieses Gesetz in Deutschland am 29. Juni 2006 unter dem Namen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet.
Man kann unterscheiden zwischen direkter und indirekter Diskriminierung. Direkte Diskriminierung liegt vor, wenn ein Mensch aufgrund eines Merkmals oder einer Eigenschaft benachteiligt wird. Dazu ein Beispiel: Ein Bewerber wird nicht eingestellt, weil er türkischer Herkunft ist. Indirekte Diskriminierung ist dagegen vorhanden, wenn eine eigentlich neutral wirkende Maßnahme bei genauer Betrachtung doch benachteiligend ist. Wenn eine Firma z.B. die Regelung beschließt, dass Teilzeitbeschäftigte bestimmte Vergünstigungen nicht erhalten, erscheint dies auf den ersten Blick nicht diskriminierend. Schaut man aber genauer hin, stellt sich heraus, dass die meisten der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind. Hier findet ungewollt in versteckter Weise eine Diskriminierung von Frauen statt.
Diskriminierung ist ein fester Bestandteil rechter Ideologie. Das beginnt bei der Rolle der Frau (Gehorsamkeit gegenüber ihrem Mann, keine Berufstätigkeit, sondern ausschließlich Hausfrau und Mutter), setzt sich in einer feindlichen, bis zum Hass reichenden Haltung gegenüber Juden, Ausländern oder Andersdenkenden fort und gipfelt in Gewalt.
Quellen:
Brockhaus Enzyklopädie, Band 7 DIEU-MOSB, Leipzig, Mannheim 2006
Endruweit, G.& Trommsdorff, G.: Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 1989.
Schmidt, M.G.: Wörterbuch zur Politik, Stuttgart 1995.
Staatslexikon Zweiter Band DEU-HOCH, Freiburg im Breisgau 1986.